Schwangerschaftskonfliktberatung
Finanzielle und soziale Hilfen bei der Schwangerschaft
Zusammenarbeit mit Behörden und Leistungsträgern
Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"
Vorsorge für Mutter und Kind
Nachbetreuung
Öffentlichkeitsarbeit
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Beratung nach dem Bayer. Schwangerenberatungsgesetz vom 09.09.1996 in Verbindung mit dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vom 21.08.1995 und dem Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbruch.
Informationen auch auf der Website "Schwanger im Landkreis Rottal-Inn".
Sie erhalten bei uns Informationen und praktische Hilfestellung
DIE BERATUNG IST:
vertraulich
kostenlos
und auf Wunsch anonym
Termine nach Vereinbarung
Weitergehende Infos erhalten Sie auf der Website von Schwanger-in-Bayern - die staatl. anerkannten Beratungsstellen an den Landratsämtern in Bayern
Anträge für die Landesstiftung "Schwangere in Not" können bei uns gestellt werden.